Malschule offen mit reduzierter Teilnehmerzahl (COVID19)

Aufgrund der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
(Covid-19-Verordnung besondere Lage) darf die Malschule alle Präsenzveranstaltungen wieder durchführen, unter der Bedingung von Kapazitätsbeschränkungen und dem Einhalten eines Schutzkonzepts.

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