Aufgrund der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
(Covid-19-Verordnung besondere Lage) darf die Malschule alle Präsenzveranstaltungen wieder durchführen, unter der Bedingung von Kapazitätsbeschränkungen und dem Einhalten eines Schutzkonzepts.
Malschule offen mit reduzierter Teilnehmerzahl (COVID19) was last modified: April 18th, 2021 by